FNG-Siegel › Beschwerde & Einspruch
BESCHWERDE & EINSPRUCH
Die Advanced Impact Research GmbH verfügt über ein dokumentiertes Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen. Beschwerden und Einsprüche werden vertraulich, unparteiisch und nachvollziehbar geprüft, entschieden und dokumentiert.
Alle relevanten Informationen rund um Beschwerde und Einspruch
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| So bearbeiten wir Ihr Anliegen | ↓ |
Weiterführend auf der Seite FNG-Siegel:
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Beschwerde
Eine Beschwerde kann eingereicht werden, wenn Anlass zur Unzufriedenheit im Zusammenhang mit unseren Zertifizierungstätigkeiten besteht.
Einspruch
Ein Einspruch richtet sich gegen eine formelle Zertifizierungsentscheidung. Bewerber können innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bekanntgabe der Zertifizierungsentscheidung durch die Bereitstellung des finalen Prüfberichts im Online-Tool Einspruch einlegen. Der Einspruch muss die angefochtene Zertifizierungsentscheidung und die Gründe für den Einspruch enthalten.
BESCHWERDE ODER EINSPRUCH EINREICHEN
Beschwerden und Einsprüche sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
Relevante Nachweise können Sie der E-Mail direkt als Anhang beifügen.
Das sollte Ihre E-Mail enthalten
- Art des Anliegens: Beschwerde oder Einspruch
- Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten
- den betroffenen Vorgang beziehungsweise das betroffene Zertifikat
- eine Beschreibung und Begründung Ihres Anliegens
- bei einem Einspruch: die angefochtene Zertifizierungsentscheidung und die Gründe für den Einspruch
- relevante Nachweise als Anhang
SO BEARBEITEN WIR IHR ANLIEGEN
1
Eingang
Nach Eingang prüfen wir, ob sich die Beschwerde oder der Einspruch auf Zertifizierungstätigkeiten bezieht, für die die Zertifizierungsstelle verantwortlich ist. Der Eingang eines formellen Vorgangs wird bestätigt.
2
Unabhängige Prüfung
Die für die Bearbeitung und Entscheidung zuständigen Personen dürfen nicht an den betroffenen Zertifizierungstätigkeiten beteiligt gewesen sein und dürfen keinem Interessenkonflikt unterliegen. Die erforderlichen Informationen werden erfasst und, soweit möglich, überprüft.
3
Ergebnis
Das Ergebnis und der Abschluss des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer beziehungsweise Einspruchsführer mitgeteilt. Erforderliche Folgemaßnahmen werden veranlasst und dokumentiert.
Die Bearbeitung erfolgt nach den für das Zertifikat geltenden Verfahrensbedingungen der FNG-Siegel, den Allgemeinen Zertifizierungsbedingungen und unter Berücksichtigung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17065.