Regulatorischer Meilenstein gegen Greenwashing: ESMA übernimmt Kernkonzepte zu Impact Investing basierend auf dem Stand der akademischen Literatur
PRESSEMITTEILUNG
Regulatorischer Meilenstein gegen Greenwashing: ESMA übernimmt Kernkonzepte zu Impact Investing basierend auf dem Stand der akademischen Literatur
- Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) fordert in ihrer neuen Leitlinie zu Nachhaltigkeitsaussagen eine strikte Trennung von Unternehmens- und Investorenwirkung (company vs. investor impact). Dies ist eine Kernerkenntnis des Grundlagenpapiers von Kölbel, Heeb, Paetzold & Busch (2020).[1]
- Die ESMA warnt davor, das bloße Halten börsennotierter Wertpapiere als eigene Wirkung auszugeben. Investor Impact braucht stattdessen konkrete Hebel wie zielgerichtetes, impact-orientiertes Engagement, neues Kapital für unterversorgte Märkte, flexible Finanzierungskonditionen, nicht-finanzielle Unterstützung, Signalling.
- Pragmatischer Ansatz: Da der Nachweis von Additionalität methodisch oft an Grenzen stößt, rückt die ESMA eine nachvollziehbare Wirkungslogik (Theory of Change) und Transparenz über Messgrenzen in den Mittelpunkt – statt unerfüllbare Kausalitätsbeweise vorauszusetzen. Dies ist u.a. eine Kernforderung eines Arbeitspapiers der DVFA (2023).[2]
Hamburg / Heidelberg, 19. Oktober 2026 – Ein wichtiges Signal für mehr Transparenz und Substanz am Markt für nachhaltige Finanzen: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 12. Oktober 2026 weitere thematische Erläuterungen vorgelegt.[3] Darin zieht die Aufsicht klare Leitplanken gegen irreführende Wirkungsaussagen und übernimmt wesentliche methodische wissenschaftliche Prinzipien.
Die ESMA stellt fest, dass die Marktpraxis bei Impact-Produkten auseinanderläuft und Anbieter ihren Ansatz oft nur unzureichend erklären. Ein Grund dafür seien Impact-Frameworks mit unterschiedlich hohem Anspruch. Als Beleg zitiert die Aufsicht das Positionspapier „Impact Investing in Alternative Investments – Why private market investments are particularly suited for impact-generating investments“,[4] das der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) und die Bundesinitiative Impact Investing e.V. (BIII) im November 2024 veröffentlicht haben. An dem Advanced Impact Research (AIR) mitgewirkt hat. Es zeigt, dass nur drei von sieben Frameworks bei alternativen Privatmarktfonds Investor-Additionalität verlangen.
Kern der ESMA-Veröffentlichung ist die unmissverständliche Differenzierung zwischen zwei Ebenen, die im Vertrieb nachhaltiger Finanzprodukte bislang häufig unzulässig vermengt wurden: der Wirkung des finanzierten Sachwerts oder Unternehmens (Company Impact) und dem tatsächlichen Beitrag des Kapitalgebers (Investor Impact bzw. Investor Contribution). Dies ist eine Kernerkenntnis des Grundlagenpapiers von den Impact-Forschern Kölbel, Heeb, Paetzold & Busch aus dem Jahre 2020.
Die EU-Aufsicht formuliert es in aller Deutlichkeit:
„Market participants should clearly explain which type(s) of impact they seek to achieve. Failure to distinguish clearly between investee impact and investor impact may result in misleading claims.“ (ESMA Thematic Note on Impact Claims, S. 4, Abs. 13)
Wer lediglich Anteile an einem ohnehin schon nachhaltigen Unternehmen an der Börse erwirbt, darf sich den Umwelt- oder Sozialnutzen dieses Geschäftsmodells nicht als eigene Investorenleistung anrechnen. Vielmehr verlangt die Aufsicht von Fondsmanagern den Nachweis, wie und über welche Hebel – etwa gezielte Bereitstellung von Risikokapital in unterversorgten Segmenten oder aktives, zielgerichtetes Impact-orientiertes Engagement – eine konkrete Wirkung entfaltet wird.
Rückenwind für private Märkte und pragmatische Additionalität
Für Investoren in privaten Märkten (Private Equity, Infrastruktur, Private Debt, etc.) ist das Papier eine spürbare Bestätigung: Gerade alternative Anlageklassen bieten durch direkte Eigentümerstrukturen, operative Mitgestaltung und flexible Finanzierungsformen die strukturellen Voraussetzungen, um Investor Impact geltend zu machen.
Gleichzeitig erkennt die ESMA an, dass sich Additionalität in der Praxis nur schwer nachweisen lässt. Sie erwartet deshalb keinen exakten Kausalitätsbeweis, sondern eine nachvollziehbare Begründung, wie die eigene Strategie zur angestrebten Wirkung beitragen soll. In ihren Best-Practice-Beispielen würdigt die ESMA unter anderem einen Infrastrukturfonds, der transparent darlegt, den zusätzlichen Effekt seines Engagements zwar nicht exakt beziffern zu können, seine operative Hebelwirkung über eine fundierte Wirkungslogik (Theory of Change) und konkrete Meilensteine aber schlüssig nachweist. Diese Gesamtlogik entspricht auch dem Fazit eines Arbeitspapiers der Impact-Arbeitsgruppe der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) aus dem Jahr 2023.
Stimmen zur Veröffentlichung:
Eric Prüßner, Geschäftsführer bei Advanced Impact Research (AIR):
„Es ist wichtig, dass die ESMA diese Klarstellungen vornimmt. Die klare Unterscheidung zwischen der Wirkung der finanzierten Unternehmen und dem Beitrag des Investors verringert das Risiko von Impact-Washing und schafft Orientierung für Anbieter wie für Anlegerinnen und Anleger. Dass die ESMA dabei an Erkenntnisse aus Forschung und Praxis anknüpft, freut uns sehr.“
Prof. Dr. Timo Busch, Sustainable Finance Research Group (SFRG) an der Universität Hamburg:
„Die ESMA beendet mit dieser Klarstellung eine jahrelange Grauzone, die für viele Diskussionen in der Praxis gesorgt hat. Aus wissenschaftlicher Sicht haben wir bereits lange betont: Ein Portfolio voller „grüner“ Aktien erfüllt per se noch nicht den Anspruch von Impact Generation. Dass dieser Konsens nun unmittelbar in die europäische Aufsichtspraxis einfließt, schützt nicht nur Anleger vor Täuschung, sondern lenkt Kapital endlich dorthin, wo es tatsächliche Veränderungen und Transformationsleistungen anstößt.“
Hinweis für Redaktionen:
- Die vollständige ESMA Thematic Note on Impact Claims: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2026-10/ESMA36-429234738-3593_Thematic_note_on_impact.pdf
- BAI, BIII und AIR (Impact Investing in Alternative Investments, November 2024): https://www.pe-magazin.de/wp-content/uploads/2024/12/Impact-Investing-in-Alternative-Investments-%E2%80%93-Why-private-market-investments-are-particularly-suited-for-impact-generating-investments.pdf
Kontakt:
| Advanced Impact Research (AIR)
Eric Prüßner |
Sustainable Finance Research Group, University of Hamburg
Prof. Dr. Timo Busch
|
[1] Kölbel, J.F., Heeb, F., Paetzold, F., Busch, T. (2020): Can Sustainable Investing Save the World? Reviewing the mechanisms of investment impact. Organization & Environment 33(4), 554-574
[2] https://dvfa.de/wp-content/uploads/2023/10/DVFA-Leifaden_Impact_2023-10.pdf
[3] ESMA (2026): Thematic notes on clear, fair & not misleading sustainability-related claims Addressing greenwashing risks in support of sustainable investments Third Note: impact claims. https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2026-10/ESMA36-429234738-3593_Thematic_note_on_impact.pdf
[4] BAI, BVII (2024): Impact Investing in Alternative Investments. Why private market investments are particularly suited for impact-generating investments. https://www.pe-magazin.de/wp-content/uploads/2024/12/Impact-Investing-in-Alternative-Investments-%E2%80%93-Why-private-market-investments-are-particularly-suited-for-impact-generating-investments.pdf